Perspektiven

Soziale Landwirtschaft ist mehr als nur eine Spezialisierungsmöglichkeit für landwirtschaftliche Betriebe. Grüne Sozialarbeit bietet Perspektiven für ein „soziales Enterpreneurship“. Für die integrierten Menschen ermöglicht solches „soziales Unternehmertum“ die Teilhabe an sinnerfüllter Arbeit im Kontext des vielfältigen Sinnzusammenhangs, die ein Bauernhof bietet: Soziale Landwirtschaft geht konform mit dem Ziel der Inklusion der „UN-Behindertenrechtskonvention“. Diese zielt auf die Veränderung der Gesellschaft: Menschen mit Unterstützungsbedarf sollen durch Inklusion am Leben teilhaben können, von der Norm abweichende Menschen sollen selbstverständlicher Teil der Gesellschaft sein. Das 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG) ermöglicht „anderen Leistungsanbietern“, selbst im Bereich Soziale Arbeit Arbeitsangebote zu schaffen. Die Umsetzung gestaltet sich bisher als schwierig, oft sind Kooperationen mit sozialen Trägern erfolgversprechender, wenn Verträge auf Augenhöhe gestaltet werden und Betreuungsleistungen durch Landwirt*innen angemessen honoriert werden. Im EU-Projekt PROFARM wurde das Berufsbild des Teilhabebegleiters entwickelt, der als Case Manager eine Schnittstellenfunktion zwischen Landwirt und betreuten Menschen wahrnimmt. Weitere unausgeschöpfte Potenziale haben Kooperationen landwirtschaftlicher Betriebe mit Schulen, etwa im Rahmen der Handlungspädagogik.

Vorsorge, Inklusion und mehr Lebensqualität sind Aspekte Sozialer Landwirtschaft. Darüber hinaus erzeugt sie Mehrwerte für den ländlichen Raum und die Natur; die soziale Inklusion erweitert sich zur ökologischen Inklusion, indem Soziale Landwirtschaft nicht nur einen Mehrwert für die beteiligten Menschen und Höfe schafft, sondern außerdem das Ziel der Entwicklung und Pflege von Natur und Kulturlandschaft in ihr Wirtschaften einschließt.

Rundbrief

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