Berater*innen-Bundesarbeitstreffen Soziale Landwirtschaft

auf dem Eickedorfer Hof bei Bremen am 5. Juni 2019

von Thomas van Elsen

Auf der Witzenhäuser Tagung zu Mehrwerten Sozialer Landwirtschaft im November 2018 hatte Christine Baumbach-Knopf die Idee zu einem Arbeitstreffen der in der Sozialen Landwirtschaft tätigen Berater*innen, das nunmehr bei Bremen im Niels-Stensen-Haus in Lilienthal mit Besichtigung des Eickedorfer Hofs umgesetzt wurde. Martina Rasch (Fachstelle Maßstab Mensch) hatte das Treffen organisiert. Weiter nahmen teil: Verena Borghorst und Claudia Schneider (Thüringer Ökoherz), Kerstin Rose (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau-Rotthalmünster), Rebecca Kleinheitz (Netzwerk alma), Urte Meves (Landwirtin Schleswig Holstein[1]), Cornelia Liehl (Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Johanneshaag/WfbM Ottersberger Manufakturen), Rike Bullwinkel (Beraterin Erwerbskombinationen Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen), Leonore Leibold (Uni Kassel-Witzenhausen) und Thomas van Elsen (Uni Kassel-Witzenhausen/ DASoL/ Petrarca e.V.).

Ziel des Treffens war ein gegenseitiger Austausch über innovative Entwicklungen im Kontext der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Das bisher vorherrschende Konzept, Menschen mit besonderen Bedürfnissen in Behindertenwerkstätten zu beschäftigen („rundum sorglos, aber fremdbestimmt“), ist durch die Forderung nach Inklusion in Bewegung geraten. Der Begriff der Behinderung erweist sich als vielfältig und weit umfassender. Landwirte sind bei der Verhandlung mit Trägern oft überfordert, und allgemeine Leitfäden reichen nicht aus: Für die Ausgestaltung von Arbeits- und Betreuungsverhältnissen braucht es individuell ausgestaltete Verträge und Verhandlungen, die von der Berater*in Erfahrungswissen, Kompetenz und Rechtskenntnisse verlangen – und nicht zuletzt Empathie, um sich in die Situation der betreuten Menschen, aber auch der Landwirte hineinzudenken.

Als Berater*in darf man nicht den Anspruch haben, alles zu können – wichtig ist dagegen, kompetente Ansprechpartner für spezielle Fragen zu kennen. Der Dschungel möglicher Finanzierungsquellen reicht über das „persönliche Budget“ über „Arbeitsassistenz“ und „Jobcoaching“ bis hin zu den „anderen Leistungsanbietern“, die nach derzeitigem Stand „so ziemlich alles, was WfbMs müssen, auch müssen“ – was die Absicht des Gesetzgebers, durch das BTHG eine Öffnung zu ermöglichen, bisher wirkungsvoll aushebelt! Wie soll ein Landwirt für die Betreuung eines Beschäftigten mit besonderen Bedürfnissen einen Psychologen vorhalten? Wenn es gewollt ist, dass es „andere Anbieter“ tatsächlich gibt, müssen sich auch die Kostenträger bewegen – wovon bisher wenig zu bemerken ist. Das im PROFARM-Projekt entwickelte Berufsbild des Case Managers, der als Teilhabebegleiter eine Schnittstellenfunktion zwischen Landwirt und betreutem Menschen wahrnimmt, könnte hier Abhilfe schaffen.

Die bisherige Bilanz der Versammelten fiel ernüchternd aus – deutschlandweit gibt es bisher maximal 20 Beispiele, dass „andere Anbieter“ Beschäftigungsverhältnisse realisiert haben. Eine Grundvoraussetzung ist, dass der Landwirtschaftsbetrieb eine „Fachkraft“ braucht, d.h. entweder der Landwirt oder die Landwirtin eine Weiterbildung zur „geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsforderung“ absolviert - oder aber mehrere Betriebe kooperieren und stellen einen Sozialarbeiter ein, der die Aufgabe des „Sozialen Dienst“ der WfbM übernimmt – und damit quasi die Funktion des im PROFARM-Projekt vorgeschlagenen Teilhabebegleiters. Aus- und Weiterbildungsbedarfe zeichnen sich damit auf mehreren Ebenen ab: 1. einer Basisausbildung für Landwirte, die im Feld der Betreuung aktiv werden wollen, 2. einer Grundlagenvermittlung für Sozialarbeiter, die im Sinnes eines Social Entrepreneurships auf Höfen als Teilhabebegleiter aktiv werden wollen – und 3. in Bezug auf die Aus- und Weiterbildung der Menschen mit Betreuungsbedarf selber: Letzteres wird als „Werker-“ bzw. „Helferausbildung“ derzeit vermehrt diskutiert, in deren Rahmen Menschen im Rahmen modular aufgebauter „Qualibausteine“ bestimmte Fähigkeiten erlernen und nachweisen, die sie für landwirtschaftliche Hilfsarbeiten qualifizieren.

Neben dem Austausch war besonders die Vorstellung der „Kooperation auf Augenhöhe“ der WfbM Ottersberger Manufakturen mit dem Eickedorfer Hof durch Cornelia Liehl interessant. Hier wird ein Großteil der Werkstatt-Leistungen auf den Hof als Anbieter der Außenarbeitsplätze übertragen. Geld fließt dabei in beide Richtungen: der Hof zahlt für den Beschäftigten an die Werkstatt einen Leistungsausgleich, aber 70% der Leistungen, die der Kostenträger an die WfbM zahlt, gehen für dessen Betreuungsleistung an den Hof. Beim anschließenden Hofrundgang und Gespräch mit dem Bewirtschafterehepaar Birgit und Sinclair Thiersch strahlten alle Beteiligten Zufriedenheit über die gelungene Kooperation aus – nicht zuletzt auch die Menschen mit Unterstützungsbedarf, die auf dem Hof, der sich gerade zu einer Solidarischen Landwirtschaft entwickelt, ihre Lebensaufgabe gefunden haben.

Der Bericht kann im Rundbrief 37, S.17f. heruntergeladen werden.

[1] Video über Angebot für Demenzkranke: www.ndr.de/fernsehen/Bauernhoefe-gegen-Demenz,superpower132.html

 

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