Definition und Begriff
In Deutschland bezeichnet Soziale Landwirtschaft die Verbindung landwirtschaftlicher Erzeugung im weitesten Sinne mit sozialer und pädagogischer Arbeit.
Der „Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss“ hat Soziale Landwirtschaft definiert „als eine Reihe von Aktivitäten, bei denen landwirtschaftliche Ressourcen, also Pflanzen und Tiere, zur Schaffung sozialer Dienstleistungen in ländlichen oder stadtnahen Gebieten eingesetzt werden, z.B. Rehabilitation, Therapie, geschützte Beschäftigung, lebenslanges Lernen und andere, die gesellschaftliche Integration fördernde Aktivitäten. Es geht dabei u.a. darum, auf einem Bauernhof als äußerem Rahmen die Bedingungen dafür zu schaffen, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen an den Alltagsarbeiten des Hofes mitwirken können, um ihnen in ihrer Entwicklung zu helfen und sie zu fördern und ihr Wohlbefinden zu steigern“ (Willems 2012).
Während in Deutschland, Italien und Tschechien die Bezeichnung Soziale Landwirtschaft vorherrscht, ist in England und den Niederlanden von „Pflegebauernhöfen“ (Care Farms) die Rede, und in Österreich und der Schweiz herrscht die Bezeichnung Green Care vor, mit jeweils leicht unterschiedlichen Nuancen. Entscheidend scheint, Soziale Landwirtschaft nicht durch eine zu enge Definition einzugrenzen, sondern als entwicklungsfähigen Begriff zu betrachten und „nicht nur als eine weitere Spezialisierungsmöglichkeit für landwirtschaftliche Betriebe [zu] verstehen, sondern darüber hinaus als möglichen Baustein für eine sozialere Zukunft“, wie es bereits 2007 im Witzenhäuser Positionspapier zum Mehrwert Sozialer Landwirtschaft formuliert wurde. Im Positionspapier wurde Soziale Landwirtschaft bewusst eher charakterisiert als definiert: Definitionen schränken den Blickwinkel ein und lassen wenig Platz für Unerwartetes, für Neues. Dies hat einen ernsten Hintergrund im Nominalismusstreit des Mittelalters, auf den 2016 in einem Aufsatz im Rundbrief Soziale Landwirtschaft ausführlicher hingewiesen wurde.